Christian Hamm erwarb durch Kaufvertrag vom 9.5.1782 die für den Hammerplatz, die Zufahrtswege, den Wassergraben und den Stauweiher benötigten Grundstücke auf den Welzer Gründen an der Sülz, wobei er sich verpflichtete fünf Brücken über den Hammergraben und die nötigen neuen Zauntore für die Verkäufer zu bauen und die Wasserversorgung der Wiesen zu sichern. Am 22.2.1783 erhielt Johann Gerhard Hamm die landesrechtliche Konzession des Kurfürsten und Herzoges Karl Theodor für den geplannten Eisenreckhammer. Am 3. Mai 1783 wurde diese Konzession an seinen Sohn Christian übertragen, der das Hammerwerk erbaute und betrieb. Wahrscheinlich ist der Hammer zur Zeit der französischen Fremdherrschaft zum erliegen gekommen, blühte aber in preußischer Zeit wieder auf.

Text der Konzession entnommen dem Heimatbuch der Gemeinde Hohkeppel zur Jahrtausendfeier (A. Jux; J. Külheim, 1958):

Wir Carl Theodor, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Nieder-Bayeren des hl. Römischen Reichs Erztruchses und Churfürst, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog, Landgraf zu Leuchtenberg, Fürst zu Mörs, Marquis zu Bergen op Zoom, Graf zu Veldentz, Sponnheim, der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein etc. thuen kund und bekennen hiemit für Unß, Unsere Erben und Nachkommen Herzogen zu Gülich und Berg etc. wie das bey Unß Gerard Hamm um ertheilung Unserer gnädigsten Bewilligung über die aufm Sulzenfluß anlegen wollenden, mit steinkohlen betrieben werdenden Eisenreckhammer gegen die bestimte jährliche erkenntnüs von zwey goltgulden unterthänigst bittendt einkommen seye, und dan Wir nach von Unserem Kellneren amts Steinbach darüber vorläufig eingezogenen unterthänigsten Bericht diesem Gesuch statt gegeben, sohin gegenwärtige gnädigste Concession darüber haben ausfertigen lassen, wie Wir dan solches hiemit und krafft dieses thuen, also und der gestalten, daß der concessionarius sich allingen widerspruch enthalten, wan auf selbige Bach und in dasigem district fernere Müllen oder fabriquen Bäu oder auch reckhämmer gestattet werden solten und solten auch über die etwa künfftige Vermehrung deren Hämmer anderst keine Klage zu führen befugt, alßwann er Concessionatus unmittelbahr durch Benehmung des wassers gestört werden würde, dahingegen obbemelte recognition Jahr für Jahr in Unsere Kellnerey abzurichten gehalten seyn solle.
Urkund Unseres hervorgedrückten Hofskammer Secret Insiegels, Düsseldorf, den 22ten hornung 1783.

Aus Höchstgem. Ihrer Churfürstl. Dhlt
gnädigsten Befehl
St. A. F. Graf von Spee mpp.

Gegen Ersetzung der hieran ergangenen Unkosten übertrage ich diese Concession meinem Sohn Johann Christian Hamm zu Bergscheid.
So geschehen Hohenkeppel, den 3ten May 1783.
Johan Gerhard Hamm mpp.

Urkunde Hammermühle

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